Hinweise nach Batteriegesetz und Elektrogesetz

Batteriegesetz

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Gaudio-Braille Bettina Link Biegenstr. 27 35037 Marburg Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffs.

Elektrogesetz

Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung ist nur über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen möglich.

Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe von Altgeräten verpflichtet. Im Sinne einer möglichst geringen Umweltbelastung dürfen Altgeräte nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Altgeräte enthalten zum einen wertvolle, wiederverwertbare Wertstoffe und zum anderen gesundheitsschädliche Schadstoffe, welche die Umwelt und Ihre Gesundheit schädigen können. Um eine möglichst hohe Wiederverwertungsquote zu erreichen und um ein Freisetzen von Schadstoffen zu verhindern, müssen die Geräte fachgerecht entsorgt werden. Sie können die bei uns gekauften Geräte nach Gebrauch unentgeltlich bei Ihrer kommunalen Sammelstelle zur Entsorgung abgeben. Sie erkennen Altgeräte im Sinne des Elektrogesetzes (ElektroG) an dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.